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   OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19   

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OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19 (https://dejure.org/2019,16732)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.06.2019 - 8 W 131/19 (https://dejure.org/2019,16732)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 8 W 131/19 (https://dejure.org/2019,16732)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Kostentragung für Schriftgutachten im Erbscheinverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 58 FamFG, § 81 Abs 1 FamFG, § 22 Abs 1 GNotKG, § 91 ZPO
    Teilbeschluss über die Kostentragung für ein Schriftgutachten im Erbscheinsverfahren: Überprüfungsumfang des Beschwerdegerichts; Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG 81 Abs. 1
    Beschwerde gegen die isolierte Kostenentscheidung in Erbscheinverfahren

  • rechtsportal.de

    FamFG § 69 Abs. 3 ; GNotKG § 22
    Gerichtliche Prüfungsdichte im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren, § 81 FamFG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 239
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.

    Soweit sich der Beteiligte zu 1 für sein Beschwerdebegehren auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) beruft, ist darauf hinzuweisen, dass der dort zu beurteilende Sachverhalt erheblich von dem hier vorliegenden abweicht, weil dort die Erblasserin das Testament, dessen Echtheit bestritten war, selbst in die amtliche Verwahrung gegeben hatte.

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Bei Ausübung des Ermessens ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Bereich des FamFG - abweichend vom starren Erfolgsprinzip des § 91 ZPO - der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, das Obsiegen und Unterliegen zum alleinigen oder auch nur überwiegend maßgeblichen Kriterium für die Kostenverteilung zu machen und dass es statt dessen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13; OLG Schleswig Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 und Beschluss vom 17.08.2012 - 3 Wx 137/11; OLG Celle Beschluss vom 18.08.2011 - 10 UF 179/11).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2014 - 3 Wx 115/13

    Anforderung an die Feststellung der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZB 372/16

    Versorgungsausgleichssache: Eigene Ermessensentscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Daraus folgt, dass das Beschwerdegericht eine vollständige Prüfung des Sachverhalts, so wie er sich im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung darstellt, vornehmen muss und auf dessen Grundlage auch eigene Ermessenserwägungen anzustellen hat (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - XII ZB 372/16, juris Rn. 10 für den Ausgleich geringfügiger Anrechte im Versorgungsausgleich nach § 18 VersAusglG).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2014 - 21 W 47/14

    Erhöhung des Erbteils nach § 1371 BGB trotz Anwendung ausländischen Rechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Der Bundesgerichtshof hat der von einigen Oberlandesgerichten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. April 2014 - I-3 Wx 115/13; Beschluss vom 30. Juli 2012 - I-3 Wx 247/11; OLG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2015 - I-2 Wx 27/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 21 W 47/14; einschränkend; OLG München, Beschluss vom 30. April 2012 - 31 Wx 68/12) und so auch von den Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1 vertretenen Auffassung, in Nachlasssachen, insbesondere bei streitigen Erbscheinanträgen komme dem Maß des Obsiegens und Unterliegens auch im Rahmen von § 81 Abs. 1 FamFG besondere Bedeutung zu, mit seiner Entscheidung vom 18.11.2015 (IV ZB 35/15, NJW-RR 2016, 200) eine Abfuhr erteilt.
  • OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11

    Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Bei Ausübung des Ermessens ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Bereich des FamFG - abweichend vom starren Erfolgsprinzip des § 91 ZPO - der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, das Obsiegen und Unterliegen zum alleinigen oder auch nur überwiegend maßgeblichen Kriterium für die Kostenverteilung zu machen und dass es statt dessen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13; OLG Schleswig Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 und Beschluss vom 17.08.2012 - 3 Wx 137/11; OLG Celle Beschluss vom 18.08.2011 - 10 UF 179/11).
  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Bei Ausübung des Ermessens ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Bereich des FamFG - abweichend vom starren Erfolgsprinzip des § 91 ZPO - der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, das Obsiegen und Unterliegen zum alleinigen oder auch nur überwiegend maßgeblichen Kriterium für die Kostenverteilung zu machen und dass es statt dessen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13; OLG Schleswig Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 und Beschluss vom 17.08.2012 - 3 Wx 137/11; OLG Celle Beschluss vom 18.08.2011 - 10 UF 179/11).
  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.06.2019 - 8 W 131/19
    Bei Ausübung des Ermessens ist von dem Grundsatz auszugehen, dass im Bereich des FamFG - abweichend vom starren Erfolgsprinzip des § 91 ZPO - der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, das Obsiegen und Unterliegen zum alleinigen oder auch nur überwiegend maßgeblichen Kriterium für die Kostenverteilung zu machen und dass es statt dessen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 19.02.2014 - XII ZB 15/13; OLG Schleswig Beschluss vom 31.03.2015 - 3 Wx 77/14 und Beschluss vom 17.08.2012 - 3 Wx 137/11; OLG Celle Beschluss vom 18.08.2011 - 10 UF 179/11).
  • OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15

    Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks

  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 2 UF 207/12

    Überprüfung der Kostenentscheidung des Familiengerichts durch das

  • OLG München, 20.02.2012 - 31 Wx 565/11

    Nachlassverfahren: Entlassung eines Testamentsvollstreckers und Erteilung des

  • OLG Frankfurt, 20.01.2017 - 1 WF 182/16

    Kostenverteilung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 20.10.2016 - 1 WF 185/16

    Isolierte Anfechtung von Kostenentscheidung in Familiensache

  • OLG Hamburg, 20.11.2013 - 2 W 96/13

    Nachlasssache: Erhebung von Gerichtskosten

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2015 - 3 Wx 119/15

    Erbscheinverfahren - Überprüfung einer Kostenentscheidung

  • OLG München, 11.03.2020 - 31 Wx 341/17

    Barabfindung für Aktionäre nach Abschluss eines Beherrschungs- und

    Dabei kann offen bleiben, ob der Senat die Ermessensentscheidung des Landgerichts nur eingeschränkt dahingehend überprüfen kann, ob diesem Fehler bei der Ermessensausübung unterlaufen sind (so BGH, Beschluss vom 19.12.2014 - XII ZB 15/13, NJW-RR 2014, 898 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.09.2015 - I-3 Wx 119/15, FGPrax 2016, 47 ff.; Keidel/Zimmermann, a.a.O. § 81 FamFG Rn. 18) oder ob das Beschwerdegericht die Ermessensentscheidung der Ausgangsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen und auch eigene Ermessenserwägungen anzustellen hat (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.06.2019 - 8 W 131/19, BeckRS 2019, 11668 Rn. 11).
  • OLG Bamberg, 10.01.2022 - 2 W 30/21

    Kostentragung im Erbscheinserteilungsverfahren bei Bestreiten der Urheberschaft

    Die Grundsätze einer Kostentragungspflicht weiterer Beteiligter bei Veranlassung einer Begutachtung zur Feststellung der Echtheit oder Wirksamkeit eines Testaments sind obergerichtlich umstritten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 07.06.2019, Az. 8 W 131/19; OLG Schleswig, Beschluss v. 17.08.2012, Az. 3 Wx 137/11; OLG München, Beschluss v. 30.04.2012, Az. 31 Wx 68/12).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 3 Wx 48/18
    Nur wenn ein derartiger Ermessensfehler vorliegt, darf das Beschwerdegericht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des erstinstanzlichen Gerichts setzen (Senat in ständiger Rechtsprechung, z.B. ErbR 2019, 374 und FGPrax 2016, 103; weitergehend und für eine volle Nachprüfbarkeit OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juni 2019 - 8 W 131/19, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 08.08.2023 - 15 WF 132/21
    Gleichwohl ist die isolierte, mit dem Gesetz allerdings nicht konforme Kostenentscheidung ein Teilbeschluss und als letztlich das Verfahren abschließende (Schluss-)Entscheidung mit dem zulässigen Rechtsmittel anfechtbar, um die getroffene Kostenentscheidung eigenständig überprüfen zu können (so auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2019 - 8 W 131/19 -, FGPrax 2019, 239).
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